Wozu der Schutzvertrag?
Mit einem Schutzvertrag wollen wir auf jeden Fall verhindern, dass die Tiere dieser Zucht weiterverkauft werden oder in einem Tierheim landen. Wir wollen sicherstellen, dass sie artgerecht und liebevoll behandelt bzw.versorgt werden, sie am häuslichen und gemeinschaftlichem Leben in der Familie teilnehmen dürfen und nicht vernachlässigt oder als Spielzeug missbraucht werden. Im Prinzip geht es also um Dinge, die für Tierfreunde selbstverständlich sind.
Als Vorlage dient folgender Vertrag:
http://www.cat-care.de/privater-tierschutzvertrag.pdf
Folgende Modifikationen nehmen wir dennoch vor:
Punkt 3:
Auch wenn gerne zur vorgeschlechtlichen Kastration – sogar von Tierärzten – geraten wird, ist dieser Punkt strittig. Ein Tier, dass deutlich vor dem Eintritt der Geschlechtsreife kastriert wird, kann wichtige körperliche und auch geistige Entwicklungen nicht mehr vollziehen. Dadurch wird das Tier wegen der fehlenden Hormone künstlich auf dem geistigen Stand eines Jungtiers gehalten. Oft wird dies geraten – auch von Tierärzten – da sich leider viele Leute nicht überlegen, was es bedeutet, es ausgewachsenes Tier mit eigenem Willen zu besitzen. Die Folge ist, das Tier „nervt“, weil es für sein Alter natürliche Verhaltensweisen zeigt und nicht nur träge in der Wohnung herumliegt. Frühzeitig kastrierten Katzen und Katzer werden in Folge ruhig, verlieren zunehmend den Spiel- sowie Jagttrieb und legen oft an Gewicht zu. Hierzu trägt der Besitzer mit der Fütterung mehr oder weniger bei. Ebenso kommt es zur deutlichen Verschlechterung der Fellqualität. So ein Tier ist zwar pflegeleicht, aber unserer Meinung nach nicht artgerecht gehalten.
Deswegen setzen wir für unsere Zucht das Kastrationsalter auf den Bereich „vor Vollendung des ersten Lebensjahrs“ fest. So werden die Tiere wesentlich weniger in Ihrem Reifeprozess behindert, ohne dass sich schwierige Eigenschaften wie Markieren der Kater oder Dauerrolligkeit der Katzen manifestieren. Letzteres kann sogar zu gesundheitlichen Problemen führen.
Im Endeffekt bleibt der Zeitpunkt der Kastration ein umstrittenes Thema, da sich jedes Tier unterschiedlich schnell entwickelt. Während unsere Aurora aus dem A-Wurf erst 2 Wochen vor ihrem ersten Geburtstag rollig wurde, war ihre Mutter Aivy bereits mit 8 Monaten rollig. Ebenso wurde Achilles, ein großer Kater des A-Wurfs, mit 10 Monaten kastriert, da sich erste Anzeichen wie unangenehm riechender Urin bemerkbar machten. Wir möchten Ihnen durch dieser Modifikation einfach die Möglichkeit geben, Ihrem neuen Liebling ein möglichst natürliches Aufwachsen unter Berücksichtigung des Kastrationszeitpunkts zu bieten.
Punkt 7:
Die Vertragsstrafe wird auf den Kaufpreises des Tieres angehoben. Dies dient dazu, dass die Vertragsstrafe nicht billigend in Kauf genommen wird, wenn z.B. ein Weiterverkauf des Tiers mehr Gewinn verspricht. Die Vertragsstrafe ist ausdrücklich nicht dazu gedacht, nachträglich mehr Geld vom Käufer zu erhalten. Sie soll die Einhaltung des Schutzvertrags zu Gunsten des Tiers sichern und bestenfalls nie zum Einsatz kommen.
Punkt 11:
Zusätzliche Vereinbarungen müssen bereits beim Reservieren eines Kittens angegeben werden. Wir möchten anderen Interessenten nicht absagen, wenn sich am Abholtermin herausstellt, dass der Käufer beispielsweise gerne zusätzlich vereinbaren würde, das Tier zu Forschungszwecken zu verwenden.
Bei Fragen oder Anmerkungen zum Schutzvertrag können Sie sich gerne unverbindlich bei uns melden.